Notruftelefon

Kosten:
– einmalige Anschlussgebühr
– monatliche Miete

Voraussetzung für Mietkostenzuschuss durch das Land NÖ:
– Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich
– Sie sind Bezieher von Pflegegeld
– Sie haben eine Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
– Bestätigung des Hausarztes über die Notwendigkeit eines Notruftelefons

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei dem von Ihnen gewählten Anbieter einen Antrag auf Mietkostenzuschuss stellen.

www.noe.gv.at/Gesundheit/Pflege/Soziale-Betreuungsdienste-/Betreuungsdienste_Notruftelefon